Hinweise
Bei Erstellung eines Antrags zu beachten:
- Wir empfehlen Ihnen dringend, zur Vorbereitung eines Antrags die Vorlage "Projektkonzept" zu verwenden und mit einem regionalen Programmmanagement Kontakt aufzunehmen. So kann Mehrarbeit vermieden werden!
- Ein Projektkonzept ist dem Programmmanagement in deutscher und niederländischer Sprache vorzulegen.
- Seit dem 1. Juni 2009 können vollständige Anträge ausschließlich über das Monitoringssystem InterDB-SQL erstellt und eingereicht werden. Einen Zugang zum System erhalten Sie nach der Vorlage eines Projektkonzeptes beim regionalen Programmmanagement in Ihrer Nähe.
Unterlagen zur Projektdurchführung
(INTERREG-Stundennachweis | Personalkosten-Kalkulator | Inhaltlicher Endbericht)
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Unterlagen zur Antragstellung
(Projektkonzept | Vorlage für eine Kooperationsvereinbarung | Antragsmuster)
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Handbücher Monitoringsystem InterDB-SQL
Richtlinien zur Projektdurchführung
(Fördergrundsätze | Allgemeine Nebenbestimmungen | Leitfaden Kommunikation)
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Operationelles Programm und INTERREG-Vereinbarung
EU-Verordnungen
Das Operationelle Programm INTERREG IV A Deutschland-Nederland und alle anderen Dokumente sind auf Basis von europäischen Verordnungen erstellt worden.
Die wichtigsten Vorgaben der EU-Kommission enthalten:
Die wichtigsten Vorgaben der EU-Kommission enthalten:
- die Allgemeine Verordnung zu den EU-Strukturfonds
- die Verordnung über den europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
- die Durchführungsverordnung für die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik